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Kommunalverwaltungen können in Zukunft bestimmen das Inlineskater die Straße benutzen durfen. Da Inline Skaten laut Bundesgerichthof “Sport und Spiel” ist (Az. VI ZR 333/00) war dies nach Gesetz auf Fahrbahn, Seitenstreifen und Radwegen verboten. Kommunen können jetzt mit einem neuen Skater-Schild (Inlineskater frei) Straßen für Inlineskater freigeben.
