Straße frei für Skater
17 Juni 2009
2 Kommentare
Kommunalverwaltungen können in Zukunft bestimmen das Inlineskater die Straße benutzen durfen. Da Inline Skaten laut Bundesgerichthof “Sport und Spiel” ist (Az. VI ZR 333/00) war dies nach Gesetz auf Fahrbahn, Seitenstreifen und Radwegen verboten. Kommunen können jetzt mit einem neuen Skater-Schild (Inlineskater frei) Straßen für Inlineskater freigeben.
Laut Straßenverkehrsordnung muß aber vorsichtig und rücksichtsvoll am rechten Fahrbahnrand gerollt werden damit Fahrzeuge überholen können. Inlineskaten auf nicht gekennzeichneten Straßen kostet 10 EUR, im Falle einer Behinderung 15 EUR und bei Gefährung von anderen 20 EUR. Alles in allem ist normales Inlineskaten in Deutschland legal kaum möglich – schade.









Leider, leider, soweit mir bekannt ist, gab es doch einmal Pläne, das Skaten in 30er Zonen frei zugeben? Oder ist das jetzt das Ergebnis?
Es müssen halt noch mehr Veranstaltungen (Demo) wie gestern Abend hier in Oldenburg durchgeführt werden. Wir waren immerhin 4500 Skater und Biker.
http://www.nwzonline.de/fotos/Oldenburg-4500-Inliner-unterwegs/1/4314568/
http://www.oldenburger-skater.de/
Grüße
der Radler, oft auch auf acht Rädern unterwegs
[...] für Radler und Skater ergeben. Nicht nur solche halbe Sachen, wie es nach einen Artikel auf weser-skating für Skater zu werden [...]
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