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Straße frei für Skater

17 Juni 2009 2 Kommentare

Kommunalverwaltungen können in Zukunft bestimmen das Inlineskater die Straße benutzen durfen. Da Inline Skaten laut Bundesgerichthof “Sport und Spiel” ist (Az. VI ZR 333/00) war dies nach Gesetz auf Fahrbahn, Seitenstreifen und Radwegen verboten. Kommunen können jetzt mit einem neuen Skater-Schild (Inlineskater frei) Straßen für Inlineskater freigeben.
Laut Straßenverkehrsordnung muß aber vorsichtig und rücksichtsvoll am rechten Fahrbahnrand gerollt werden damit Fahrzeuge überholen können. Inlineskaten auf nicht gekennzeichneten Straßen kostet 10 EUR, im Falle einer Behinderung 15 EUR und bei Gefährung von anderen 20 EUR. Alles in allem ist normales Inlineskaten in Deutschland legal kaum möglich – schade.

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